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Finanzen

Wer haftet für das zerbrochene Marmeladenglas im Supermarkt?

Ein Moment der Unachtsamkeit kann teuer werden. Doch wer trägt die Kosten für beschädigte Ware im Supermarkt? Die Rechtslage ist klar, aber nicht immer einfach.

RedaktionVerbraucher Meldungen

Ein kurzer Augenblick der Unachtsamkeit – und schon liegt das Marmeladenglas in Scherben auf dem Boden des Supermarkts. In solchen Fällen stellen sich viele Kundinnen und Kunden die Frage: Muss ich für den Schaden aufkommen? Laut Rechtsanwalt Christian Bereska, Vorsitzender des Zivilrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins, ist die Rechtslage ziemlich eindeutig. Das Eigentum an der Ware geht erst mit der Bezahlung an der Kasse auf den Verbraucher über. Wenn also ein Produkt bereits vor der Kasse beschädigt wird, ist entscheidend, ob dem Kunden eine schuldhafte Handlung vorgeworfen werden kann.

Die Frage der Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes ist in diesen Situationen oft kompliziert. Nehmen wir an, das Marmeladenglas rutscht aus der Hand, weil die Verpackung defekt ist oder das Regal schlecht bestückt wurde. In solchen Fällen trägt das Risiko der Marktinhaber. Kundinnen und Kunden sind in dieser Hinsicht also auf der sicheren Seite.

Schwierig wird es nur, wenn das Glas vorsätzlich oder aufgrund grober Fahrlässigkeit zerbricht. In diesen Fällen könnten Supermarktbetreiber Schadenersatz verlangen. Doch wie Bereska erklärt, sind Marktbetreiber oft nicht in der Lage, das Fehlverhalten des Kunden nachzuweisen. Daher werden in der Praxis solche Ansprüche meist nicht geltend gemacht. Das zeigt einmal mehr, dass die Rechte der Verbraucher in Deutschland gut geschützt sind, auch wenn die Situation im Supermarkt manchmal nervenaufreibend sein kann.

mit dpa

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