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Finanzen

Ticketverkauf: Achtung, das Finanzamt schaut mit!

Fußballfans aufgepasst: Der Weiterverkauf von Tickets kann steuerpflichtig sein. Hier sind die wichtigen Punkte, die Sie beachten sollten.

RedaktionVerbraucher Meldungen
Begehrte Tickets: Wer solche mit Gewinn weiterveräußert, muss damit rechnen, dass auch das Finanzamt etwas davon abhaben möchte.
Begehrte Tickets: Wer solche mit Gewinn weiterveräußert, muss damit rechnen, dass auch das Finanzamt etwas davon abhaben möchte.

Echte Fußballfans wissen, wie aufregend es ist, ein Ticket für ein großes Finale zu ergattern. Doch was passiert, wenn unvorhergesehene Umstände wie eine Erkrankung oder ein Notfall die Teilnahme unmöglich machen? Der Weiterverkauf der Tickets kann eine Lösung darstellen. Aber Vorsicht: Wer seine Eintrittskarten mit Gewinn verkauft, sollte nicht nur auf den Kontostand achten, sondern auch das Finanzamt im Blick behalten. Denn unter bestimmten Bedingungen kann selbst der private Ticketverkauf steuerpflichtig werden.

Diese Problematik wurde bereits 2019 vom Bundesfinanzhof (BFH) in einem wegweisenden Urteil klargestellt. In dem Fall hatten zwei Fußballfans über die UEFA-Webseite Tickets für das Champions-League-Finale 2015 in Berlin erworben. Die Karten kosteten insgesamt 330 Euro. Da sie das Spiel schließlich nicht besuchen konnten, verkauften sie die Tickets über eine Online-Plattform für rund 2.900 Euro weiter. Der Gewinn von 2.570 Euro blieb dem Finanzamt nicht verborgen.

Der BFH entschied, dass Eintrittskarten als sogenannte "andere Wirtschaftsgüter" im Sinne des Einkommensteuergesetzes gelten. Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler erklärt: "Werden diese innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb mit Gewinn verkauft, kann ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegen, und der Gewinn ist dann steuerpflichtig." Die Kläger hatten versucht, geltend zu machen, dass Fußballtickets Alltagsgegenstände seien und somit von der Besteuerung ausgenommen werden sollten. Doch der BFH wies diese Argumentation zurück. Eintrittskarten für ein Champions-League-Finale sind keine Alltagsgegenstände, sondern wertvolle Wirtschaftsgüter.

Die Regeln sind klar: Nicht jeder private Verkauf ist automatisch steuerfrei. Wie Karbe-Geßler betont, sollten Verkäufer von Konzertkarten, Sporttickets oder anderen wertvollen Gütern immer prüfen, ob die Voraussetzungen für ein privates Veräußern erfüllt sind. Es gibt eine Freigrenze von 1.000 Euro Gewinn pro Jahr für sämtliche privaten Veräußerungsgeschäfte. Wird diese überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Hierbei sind nicht nur die Höhe des Verkaufserlöses, sondern auch die ursprünglichen Anschaffungskosten und der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf entscheidend.

In Zeiten von Online-Marktplätzen und Ticketbörsen sollte jeder Verkäufer sich der steuerlichen Pflichten bewusst sein. Schließlich kann ein vermeintlicher Gewinn schnell zum steuerlichen Albtraum werden, wenn das Finanzamt auf den Plan tritt. Daher ist es ratsam, sich im Voraus zu informieren und die eigene Situation genau zu prüfen.

mit dpa

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