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Finanzen

Steuerliche Vorteile für Klimaanlagen im Homeoffice: So profitieren Sie

Die Hitze im Homeoffice lässt sich mit Klimaanlagen erträglicher machen. Erfahren Sie, welche Kosten steuerlich absetzbar sind und wie Sie davon profitieren können.

RedaktionVerbraucher Meldungen
Können Beschäftigte ein häusliches Arbeitszimmer vorweisen, das nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird, lassen sich die Anschaffungskosten einer Klimaanlage steuerlich geltend machen.
Können Beschäftigte ein häusliches Arbeitszimmer vorweisen, das nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird, lassen sich die Anschaffungskosten einer Klimaanlage steuerlich geltend machen.

Die Sommermonate können das Arbeiten im Homeoffice zur echten Herausforderung machen. Eine Klimaanlage könnte hier eine willkommene Erleichterung bieten. Doch wie sieht es mit der steuerlichen Absetzbarkeit aus? Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) erklärt, dass es unter bestimmten Bedingungen möglich ist, die Kosten steuerlich geltend zu machen.

Wer jedoch am Küchentisch oder im Schlafzimmer arbeitet, hat meist das Nachsehen. In solchen Fällen betrachtet das Finanzamt die Anschaffung als private Ausgabe und lässt keine steuerlichen Abzüge zu. Eine Ausnahme besteht, wenn die Klimaanlage oder Wärmepumpe von einem Fachmann installiert oder gewartet wird; in diesem Fall können die reinen Handwerkerkosten, bis zu 20 Prozent und maximal 1.200 Euro, abgesetzt werden.

Die Situation ändert sich jedoch, wenn Sie ein häusliches Arbeitszimmer nachweisen können, das fast ausschließlich beruflich genutzt wird. Hier können die Anschaffungskosten für die Klimaanlage zu den Arbeitszimmerausgaben gerechnet werden. Das bedeutet, dass alle tatsächlich angefallenen Kosten steuerlich absetzbar sind, sofern diese nachweisbar sind. Alternativ können Arbeitnehmer auch die Jahrespauschale von 1.260 Euro für das Arbeitszimmer nutzen.

Wenn die Klimaanlage, inklusive Mehrwertsteuer, weniger als 952 Euro kostet, kann der Kaufpreis sofort als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden. Teurere Geräte müssen hingegen über mehrere Jahre hinweg abgeschrieben werden. Auch fest installierte Split-Klimaanlagen sind von dieser Regelung betroffen.

Ein zusätzlicher Vorteil ist, dass bei einem anerkannten häuslichen Arbeitszimmer auch die Versandkosten für die Lieferung sowie die Fahrtkosten zur Anschaffung steuerlich geltend gemacht werden können. Zudem dürfen die Betriebskosten, wie Stromkosten, anteilig abgesetzt werden, was das Gesamtbudget für das Homeoffice weiter entlasten kann.

mit dpa

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