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Finanzen

Steuerliche Erleichterungen durch Abnehmspritzen und -pillen: Ein Überblick

Die Kosten für verschreibungspflichtige Abnehmmittel können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Steuerlast senken können.

RedaktionVerbraucher Meldungen
Die Kosten für die Abnehmspritze oder -pille können unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Die Kosten für die Abnehmspritze oder -pille können unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Abnehmspritzen und -pillen erfreuen sich wachsender Beliebtheit unter denjenigen, die mit Übergewicht kämpfen. Diese verschreibungspflichtigen Medikamente versprechen nicht nur eine signifikante Gewichtsreduktion, sondern können auch steuerliche Vorteile bieten. Trotz ihrer hohen Kosten, die in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen werden, kann es sich lohnen, die Ausgaben in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen anzugeben.

Um tatsächlich von einer Steuerentlastung zu profitieren, muss zunächst die zumutbare Eigenbelastung überschritten werden. Diese hängt von mehreren Faktoren ab, darunter Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder. Angesichts der hohen Preise, die für diese Medikamente verlangt werden – eine Monatspackung Abnehmpille kostet zwischen 170 und 280 Euro, während die Abnehmspritze bis zu 490 Euro kosten kann – könnte dies für viele der Fall sein.

Jana Bauer, Geschäftsführerin des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL), empfiehlt, alle relevanten Belege zu sammeln. Neben den Kosten für die Medikamente sollten auch Ausgaben für Arztbesuche, Physiotherapie und Fahrten zu Apotheken dokumentiert werden. Pro gefahrenem Kilometer können 30 Cent abgerechnet werden, was bei der Nutzung eines eigenen Fahrzeugs durchaus zu einer spürbaren Erleichterung führen kann.

Von Bedeutung ist, dass nur ärztlich verschriebene Medikamente absetzbar sind. Dazu zählen jedoch auch Medikamente, die zuvor durch Privatrezept verordnet wurden. Auch Kosten für Seh- und Hörhilfen sowie Zahnbehandlungen können als außergewöhnliche Belastungen in die Steuererklärung einfließen.

Insgesamt zeigt sich, dass Patienten, die in ihre Gesundheit investieren, nicht nur physisch profitieren, sondern auch finanziell entlastet werden können, sofern sie sich mit den steuerlichen Möglichkeiten vertraut machen. Das Sammeln von Belegen und eine umfassende Dokumentation können sich also als äußerst wertvoll erweisen.

mit dpa

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