Finanzen
Steuererklärung rechtzeitig abgeben: So vermeiden Sie Strafen
Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung rückt näher. Erfahren Sie, wer zur Abgabe verpflichtet ist und welche Fristen zu beachten sind, um Strafen zu vermeiden.

Die Abgabefrist für die Steuererklärung rückt näher und viele Steuerzahler stehen vor der Frage, ob sie zur Einreichung verpflichtet sind. Bis zum 31. Juli 2026 müssen alle, die zur Abgabe verpflichtet sind, ihre Erklärung einreichen. Wer jedoch auf die Unterstützung eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins zurückgreift, kann sich über eine verlängerte Frist bis zum 1. März 2027 freuen.
Die Verpflichtung zur Abgabe betrifft insbesondere jene, die nicht versteuerte Einkünfte von über 410 Euro im Jahr erzielt haben, wie etwa durch Vermietung. Auch Paare, die gemeinsam veranlagt sind und die Steuerklassenkombinationen 3/5 oder 4 mit Faktor nutzen, sollten sich beeilen. Zudem sind Verheiratete, die sich einzeln veranlagen lassen wollen, sowie Personen mit Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte betroffen.
Ein entscheidender Punkt ist der Verspätungszuschlag, der bei einer versäumten Abgabe automatisch fällig wird. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer für jeden angefangenen Monat und kann schnell teuer werden. Ein Mindestbetrag von 25 Euro pro Monat ist dabei sicher.
Wer sich unsicher ist, sollte proaktiv beim Finanzamt nachfragen. Es ist ratsam, die Fristen im Blick zu behalten und gegebenenfalls rechtzeitig einen Steuerberater zu konsultieren, da die Nachfrage um den Abgabetermin erfahrungsgemäß hoch ist. Bei triftigen Gründen wie Krankheit oder Umzug kann sogar eine schriftliche Fristverlängerung beantragt werden.
Insgesamt ist es wichtig, sich rechtzeitig mit der eigenen steuerlichen Situation auseinanderzusetzen und die notwendigen Schritte zu unternehmen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Die Steuererklärung ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Chance, mögliche Rückerstattungen zu sichern.
mit dpa