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Finanzen

Steuererklärung für Studierende: Ein unerwarteter Vorteil

Studierende aufgepasst! Eine Steuererklärung kann auch ohne Einkommen lohnenswert sein. Erfahren Sie, wie Sie von steuerlichen Regelungen profitieren können.

RedaktionVerbraucher Meldungen
Arbeitsmaterialien, Hardware und Co: Studentinnen und Studenten können ihre studienbezogenen Ausgaben in manchen Fällen von der Steuer absetzen.
Arbeitsmaterialien, Hardware und Co: Studentinnen und Studenten können ihre studienbezogenen Ausgaben in manchen Fällen von der Steuer absetzen.

Für viele Studierende scheint das Thema Steuererklärung wie ein Buch mit sieben Siegeln. Oftmals wird es als unnötig erachtet, da während des Studiums meist kein nennenswertes Einkommen erzielt wird. Doch dieser Irrglaube könnte sich als kostspielig herausstellen. Selbst ohne große Einkünfte lohnt es sich, die eigenen Aufwendungen für das Studium genau im Blick zu behalten, denn die steuerlichen Vorteile sind nicht zu unterschätzen.

Ein entscheidender Faktor ist die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitausbildung. Während bei der Erstausbildung die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten stark limitiert sind, bietet die Zweitausbildung deutlich mehr Spielräume. Hier können die Kosten für das Studium als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe abgesetzt werden. Dies ist besonders vorteilhaft, da auch Studierende ohne eigene Einnahmen von einem Verlustvortrag profitieren können, der sich in späteren Jahren auszahlt.

Die Frage, wann ein Studium als Erst- oder Zweitausbildung gilt, ist entscheidend. Laut Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler zählt zur Erst- und damit zu den Sonderausgaben jede erste Berufsausbildung, die außerhalb eines Arbeitsverhältnisses erfolgt. Im Gegensatz dazu gilt jede weitere Ausbildung als Zweitausbildung, bei der die entsprechenden Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden können.

Im ersten Fall müssen Studierende ihre Kosten in der „Anlage Sonderausgaben“ eintragen, was sich nur dann lohnt, wenn ein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Für das Jahr 2026 liegt dieser bei 12.348 Euro. Bei der Zweitausbildung hingegen können die Ausbildungskosten in die „Anlage N“ eingetragen werden und sind unbegrenzt absetzbar. Dies bringt einen klaren Vorteil, da steuerliche Verluste aus dem Studium in die Zukunft übertragen werden können.

Ein Beispiel verdeutlicht die Vorteile des Verlustvortrags: Eine Masterstudentin, die während ihrer Studienzeit hohe Werbungskosten hatte, kann diese bei ihrem späteren Einkommen absetzen, was zu einer Steuererstattung führen kann. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Finanzamt diese Verluste grundsätzlich mit dem gesamten Einkommen verrechnet, was in einigen Fällen weniger vorteilhaft sein kann.

Die absetzbaren Ausgaben sind vielfältig und reichen von Studiengebühren über Fachliteratur bis hin zu Kosten für ein Auslandssemester. Für viele Studierende mag dies nach einer lästigen Pflicht aussehen, doch die finanziellen Vorteile, die sich daraus ergeben, sind nicht von der Hand zu weisen.

Letztlich sind die meisten Studierenden zwar nicht gesetzlich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, doch in vielen Fällen kann es sich lohnen. Besonders wenn mehrere Einkommensquellen bestehen oder Vermietungseinkünfte erzielt werden, ist eine Steuererklärung ratsam. Wer sich frühzeitig mit diesen Themen auseinandersetzt, kann nicht nur Geld sparen, sondern auch für die Zukunft planen.

mit dpa

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