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Finanzen

Schutz vor Gläubigern: So richten Sie Ihr P-Konto ein

Verbraucher haben das Recht, ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln. Hier erfahren Sie, welche Schritte zu beachten sind.

RedaktionVerbraucher Meldungen
Trotz Kontoüberziehung: Banken müssen ein vorhandenes Girokonto auf Wunsch in ein P-Konto umwandeln.
Trotz Kontoüberziehung: Banken müssen ein vorhandenes Girokonto auf Wunsch in ein P-Konto umwandeln.

In Zeiten finanzieller Unsicherheiten kann der Schutz des eigenen Kontoguthabens vor Gläubigern von entscheidender Bedeutung sein. Eine effektive Möglichkeit, dies zu erreichen, ist die Umwandlung Ihres Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Ines Moers, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, betont: "Jeder Mensch mit einem Girokonto hat das Recht, dieses in ein P-Konto umwandeln zu lassen." Damit wird sichergestellt, dass Gläubiger nur auf das Guthaben zugreifen können, das über den individuell geschützten Freibetrag hinausgeht.

Eine wichtige Voraussetzung für die Einrichtung eines P-Kontos ist, dass der Antragsteller noch kein anderes P-Konto hat. Dies bedeutet, dass jeder Verbraucher nur ein P-Konto führen kann, was den Schutz von Konten in bestimmten Situationen einschränken kann. Trotz des Rechtsanspruchs kommt es in der Praxis häufig vor, dass Banken die Umwandlung ablehnen. Silke Rey Romero von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät dazu, auf den Rechtsanspruch hinzuweisen und gegebenenfalls Unterstützung bei einer Verbraucherzentrale oder Schuldnerberatung zu suchen.

Ein weiterer interessanter Aspekt ist, dass Banken die Einrichtung eines P-Kontos nicht verweigern dürfen, selbst wenn das Girokonto überzogen ist. Nach der Umwandlung müssen neu eingehende Gutschriften im Rahmen der Freibeträge zur Verfügung stehen, ohne mit anderen Forderungen verrechnet zu werden. Das P-Konto wird dann als reines Guthabenkonto geführt und kann nicht erneut überzogen werden, was zusätzliche Sicherheit bietet.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, ein Basiskonto nach dem Zahlungskontogesetz zu beantragen. Dieses Konto steht jedem Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU zu, einschließlich asylsuchender oder obdachloser Personen. Silke Rey Romero weist darauf hin, dass die Banken verpflichtet sind, ein entsprechendes Antragsformular bereitzustellen. Der Vorteil eines Basiskontos ist, dass die Einrichtung als P-Konto direkt im Antragsformular vorgesehen ist, was den Prozess erheblich erleichtert.

Wer ein Basiskonto beantragt, sollte jedoch darauf achten, das alte Girokonto ausdrücklich zu kündigen und alle Geldgeschäfte auf das neue Konto zu verlagern. Andernfalls könnte der Pfändungsschutz lückenhaft sein und nicht den gewünschten Schutz bieten. Die Umwandlung in ein P-Konto kann also ein wichtiger Schritt sein, um finanzielle Sicherheit zu gewährleisten und sich vor unliebsamen Gläubigern zu schützen.

mit dpa

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