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Finanzen

Scheidung und Immobilien: Steuerliche Fallen erkennen

Bei der Übertragung von Immobilien während einer Scheidung drohen steuerliche Konsequenzen. Ein aktuelles Urteil zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Planung ist.

RedaktionVerbraucher Meldungen
Schlüsselübergabe nach der Trennung: Wer Immobilien im Zugewinnausgleich überträgt, sollte die Einkommensteuer mitdenken.
Schlüsselübergabe nach der Trennung: Wer Immobilien im Zugewinnausgleich überträgt, sollte die Einkommensteuer mitdenken.

Die Scheidung ist nicht nur eine emotionale Herausforderung, sondern kann auch unerwartete finanzielle Folgen haben, insbesondere wenn Immobilien ins Spiel kommen. Wer während des Verfahrens Immobilien an den Ex-Partner überträgt, sollte die Einkommensteuer nicht außer Acht lassen, wie ein Urteil des Finanzgerichts Münster deutlich macht.

Im konkreten Fall lebte das Ehepaar in einer Zugewinngemeinschaft, was bedeutet, dass das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen beiden Partnern zu gleichen Teilen gehört. Nach der Entscheidung, dass der Ehemann seine Anteile an mehreren Immobilien auf seine Frau überträgt, kam es zu einer steuerlichen Neubewertung. Das Finanzamt betrachtete diese Übertragung als Veräußerung, was für den übertragenden Partner erhebliche steuerliche Konsequenzen haben kann.

Die Richter des Finanzgerichts argumentierten, dass der gesetzliche Zugewinnausgleich in der Regel auf Geldforderungen basiert. Wenn dieser durch die Übertragung von Immobilien erfüllt wird, handelt es sich um einen entgeltlichen Vorgang, der steuerpflichtig sein kann. Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler warnt: "Wenn die Immobilie weniger als zehn Jahre gehalten wurde, kann der Wertzuwachs als Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig sein."

Die Situation wird noch komplizierter, wenn man bedenkt, dass der Bundesfinanzhof nun klären muss, ob der Vorgang tatsächlich zu Einkünften führt. Ein vor der Scheidung geschlossener Ehevertrag könnte eine Ausnahme darstellen, wenn dieser eine unmittelbare Übertragung von Vermögenswerten vorsieht. Doch eine im letzten Moment geschlossene Scheidungsfolgenvereinbarung greift nicht.

In Anbetracht dieser rechtlichen Unklarheiten ist es ratsam, sich vor jeglicher Immobilienübertragung während einer Scheidung umfassend steuerlich beraten zu lassen. Vor allem bei einer Haltedauer von weniger als zehn Jahren können die steuerlichen Folgen gravierend sein und die finanzielle Situation nachhaltig beeinflussen.

mit dpa

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