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Finanzen

Rentenpunkte nach Scheidung zurückfordern: So gelingt es!

Viele Geschiedene wissen nicht, dass sie unter bestimmten Umständen Rentenpunkte zurückfordern können. Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen.

RedaktionVerbraucher Meldungen
Rentenpunkte nach Scheidung weg? Meist ja – Ausnahme: der Tod des oder der Ex innerhalb von 36 Monaten.
Rentenpunkte nach Scheidung weg? Meist ja – Ausnahme: der Tod des oder der Ex innerhalb von 36 Monaten.

Die Scheidung ist oft ein emotionaler und finanzieller Einschnitt im Leben. Während der Versorgungsausgleich dazu dient, die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche gerecht zu teilen, wissen viele Geschiedene nicht, dass sie unter bestimmten Bedingungen Rentenpunkte zurückholen können. Wenn der Ex-Partner innerhalb von drei Jahren nach der Rententeilung verstirbt, besteht die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich rückgängig zu machen.

Allerdings geschieht dies nicht von allein. Betroffene müssen aktiv werden und einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Dies ist ein wichtiger Schritt, denn die Rückgängigmachung wird erst ab dem Monat nach der Antragstellung wirksam. Rückwirkende Ansprüche ab dem Todestag sind nicht möglich, was viele in dieser emotionalen Zeit übersehen könnten.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Informationspolitik der Behörden. Geschiedene erhalten in der Regel keine Mitteilung über den Tod des Ex-Partners. Dies kann fatale Folgen haben: Wer die Frist von 36 Monaten verstreichen lässt, hat keine Möglichkeit mehr, die Rentenpunkte zurückzufordern. Daher ist es ratsam, auch bei einem plötzlichen Verlust aufmerksam zu sein und sich rechtzeitig zu informieren, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass das Thema Rentenpunkte nach einer Scheidung häufig vernachlässigt wird. Eine umfassende Aufklärung über die Rechte und Möglichkeiten könnte vielen Geschiedenen helfen, ihre finanzielle Situation besser zu gestalten und unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

mit dpa

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