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Finanzen

Rente mit 63: Jetzt Antrag stellen oder abwarten?

Die Unsicherheit über die Zukunft der Rente mit 63 lässt viele potenzielle Ruheständler überlegen, ob sie ihren Antrag schnell einreichen sollten. Hier erfahren Sie, was zu beachten ist.

RedaktionVerbraucher Meldungen
Ruhestand in Sicht? Die DRV empfiehlt, den Rentenantrag etwa drei bis zwölf Monate vor Rentenbeginn zu stellen.
Ruhestand in Sicht? Die DRV empfiehlt, den Rentenantrag etwa drei bis zwölf Monate vor Rentenbeginn zu stellen.

Die Diskussion um die mögliche Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 63 zum nächsten Jahr sorgt für große Verunsicherung unter den künftigen Rentnern. Viele, die in den kommenden Monaten in den Ruhestand gehen möchten, stellen sich die Frage: Soll ich meinen Antrag besser jetzt noch schnell stellen, bevor sich die Rahmenbedingungen ändern?

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) empfiehlt, den Rentenantrag mindestens drei Monate vor dem gewünschten Renteneintritt zu stellen. Interessant ist jedoch, dass Anträge auch bis zu einem Jahr im Voraus eingereicht werden können. Ein Hinweis der DRV-Sprecherin: Anträge, die zu früh eingereicht werden, werden abgelehnt. Für diejenigen, die im kommenden Jahr die Rente für besonders langjährig Versicherte beantragen möchten, könnte es also sinnvoll sein, jetzt zu handeln.

Es ist jedoch zu beachten, dass das Recht, das für die Rentenhöhe maßgeblich ist, das zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gilt – nicht das, welches bei der Antragstellung aktuell ist. Selbst ein jetzt gestellter Antrag bietet also keine Garantie für Ansprüche nach den derzeitigen Regelungen.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Sollte ein Antragsteller eine Rente beantragen, die zum Zeitpunkt des beantragten Renteneintritts nicht mehr existiert, wird er von seinem Sachbearbeiter informiert und über Optionen aufgeklärt. In solchen Fällen können Betroffene die Rente dennoch antreten und Abschläge in Kauf nehmen oder den Antrag zurückziehen. Wichtig ist, dass der Antrag bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zurückgezogen werden kann, die vier Wochen nach Erhalt des Bescheids endet.

Es besteht jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass die Abschaffung der Rente mit 63 nicht sofort für alle gilt. Eine Übergangsregelung könnte insbesondere für rentennahe Jahrgänge in Kraft treten, um diesen mehr Planungssicherheit zu geben. Laut der DRV könnte dieser Vertrauensschutz mindestens fünf Jahre betragen, basierend auf früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.

Zur Erinnerung: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist für Menschen gedacht, die mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Altersgrenze hängt vom Geburtsjahrgang ab und hat sich im Laufe der Jahre schrittweise erhöht, sodass eine Inanspruchnahme mit 63 Jahren nicht mehr möglich ist. Aktuell können Neurentner die Rente erst ab dem 65. Lebensjahr antreten, was viele vor neue Herausforderungen stellt.

mit dpa

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