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Recht

Pflichtteilsansprüche: Erbe muss Notar energisch antreiben

Ein Erbe kann nicht einfach einen Notar beauftragen und auf dessen Untätigkeit warten. Ein aktuelles Urteil zeigt, wie wichtig aktives Handeln ist, um Pflichtteilsansprüche durchzusetzen.

RedaktionVerbraucher Meldungen
Notar beauftragt, Problem gelöst? Leider nein: Der Erbe muss darauf achten, dass der Notar auch zeitnah tätig wird – sonst kann’s teuer werden.
Notar beauftragt, Problem gelöst? Leider nein: Der Erbe muss darauf achten, dass der Notar auch zeitnah tätig wird – sonst kann’s teuer werden.

In der Welt des Erbrechts gibt es klare Regeln, doch die Umsetzung kann zu einer echten Herausforderung werden. Wenn jemand enterbt wurde, steht ihm zumindest der Pflichtteil zu. Um diesen korrekt zu berechnen, ist das Wissen um den Nettowert des Nachlasses unerlässlich. Viele treten jedoch auf der Stelle, wenn sie sich auf die Informationen des Erben verlassen müssen und fordern stattdessen ein notarielles Nachlassverzeichnis. Die Frage bleibt: Was passiert, wenn der Erbe tatsächlich einen Notar beauftragt, aber der Fortschritt ausbleibt?

In einem aktuellen Fall des Oberlandesgerichts Brandenburg wurde genau diese Problematik beleuchtet. Ein Erbe wurde dazu verurteilt, ein notarielles Nachlassverzeichnis vorzulegen, kam jedoch zwei Jahre lang dieser Pflicht nicht nach. Das Gericht verhängte daraufhin ein Zwangsgeld von 1.000 Euro. Erst nach dieser Geldstrafe gab der Erbe dem Druck nach und beauftragte einen Notar. Doch erneut vergingen zwei weitere Jahre, ohne dass das geforderte Verzeichnis erstellt wurde.

Der Pflichtteilsberechtigte blieb nicht untätig und beantragte ein weiteres Zwangsgeld, diesmal in Höhe von 5.000 Euro. Das Gericht entschied zu Recht, dass die bloße Beauftragung eines Notars nicht ausreicht. Der Erbe muss aktiv auf den Notar einwirken, falls dieser nicht zeitnah handelt. Wer sich damit begnügt, einen Notar ins Boot zu holen und dessen Untätigkeit hinzunehmen, erfüllt nicht die rechtlichen Anforderungen. Das Gericht setzte das Zwangsgeld entsprechend fest.

Diese Entscheidung ist ein klarer Appell an alle Erben: Es reicht nicht, einen Notar zu beauftragen. Aktives Handeln ist gefordert, um die eigenen Ansprüche durchzusetzen. Das Urteil verdeutlicht, wie wichtig es ist, als Erbe auch Verantwortung zu übernehmen und sich für die Rechte anderer einzusetzen. Wer dies ignoriert, könnte nicht nur das Vertrauen der Pflichtteilsberechtigten verlieren, sondern auch empfindliche finanzielle Konsequenzen erleiden.

mit dpa

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