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Finanzen

P-Konto: So schützen Sie Ihr Geld vor Pfändungen

Ein P-Konto kann helfen, Ihr Existenzminimum vor Pfändungen zu sichern. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Girokonto rechtzeitig umwandeln können.

RedaktionVerbraucher Meldungen
Funktioniert die Bargeldabhebung nicht mehr? Dann kann es sein, dass das Konto gepfändet und gesperrt wurde.
Funktioniert die Bargeldabhebung nicht mehr? Dann kann es sein, dass das Konto gepfändet und gesperrt wurde.

Immer mehr Menschen sehen sich in Deutschland mit der Realität von Kontopfändungen konfrontiert. Ein unglücklicher Einkauf oder eine unerwartete Rechnung kann schnell dazu führen, dass das Girokonto gesperrt wird. Roman Schlag, Schuldnerberater bei Caritas, warnt, dass ohne schnelles Handeln auch Daueraufträge wie Miete nicht mehr bedient werden können, was fatale Folgen wie eine drohende Wohnungskündigung nach sich ziehen könnte.

In Deutschland haben Schuldner jedoch ein gesetzlich festgelegtes Existenzminimum. Um sicherzustellen, dass Grundbedürfnisse wie Wohnen und Nahrung abgedeckt sind, muss das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, umgewandelt werden. Hier sind die notwendigen Schritte, um dies zu erreichen:

Zunächst sollten Paare, die ein Gemeinschaftskonto führen, ihre Finanzen klar trennen. Ines Moers, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, betont, dass nur Einzelkonten in P-Konten umgewandelt werden können. Dies schützt Partner vor unerwarteten finanziellen Schwierigkeiten.

Der nächste Schritt ist, den Antrag auf Umwandlung zu stellen. Dies kann bequem online, telefonisch oder direkt bei der Bank geschehen. Es ist wichtig, sich nicht von Banken mit langen Wartezeiten auf einen Termin abhalten zu lassen. Laut Roman Schlag sind Banken verpflichtet, einen Antrag innerhalb von vier Werktagen zu bearbeiten.

Sobald ein Pfändungsbeschluss vorliegt, haben Schuldner vier Wochen Zeit, um ihr Konto zu schützen. Versäumt man diese Frist, kann das gesamte Guthaben an den Gläubiger abgeführt werden. Selbst nach Ablauf der Frist sollte sofort gehandelt werden, um zukünftiges Einkommen zu sichern.

Die Umwandlung in ein P-Konto darf kostenfrei sein. Banken, die dennoch Gebühren verlangen, sollten zur Verantwortung gezogen werden. Verbraucher können sich bei der BaFin beschweren, um Missstände anzuprangern.

Sobald das P-Konto eingerichtet ist, steht einer alleinstehenden Person ein Grundfreibetrag von etwa 1.590 Euro zu, der nicht gepfändet werden kann. Falls eine Person mehr verdient, werden nur die darüber hinausgehenden Beträge betroffen. Um den Freibetrag zu erhöhen, können spezielle Bescheinigungen von anerkannten Beratungsstellen eingeholt werden.

Für Selbstständige mit schwankendem Einkommen ist es ratsam, größere Zahlungen über mehrere Monate zu verteilen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Auch Nachzahlungen müssen gesondert genehmigt werden, um nicht verloren zu gehen.

Ein weiterer Vorteil des P-Kontos ist die Möglichkeit, nicht genutzte Freibeträge über drei Monate zu sparen. So können bis zu vier Monatsfreibeträge angespart werden, was im Notfall eine wertvolle finanzielle Reserve darstellen kann. Der Schutz des Existenzminimums ist nicht nur ein rechtlicher Anspruch, sondern auch eine Notwendigkeit in einer zunehmend unsicheren wirtschaftlichen Lage.

mit dpa

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