Finanzen
Neue Förderbedingungen für Wärmepumpen: Was Eigentümer wissen müssen
Ab dem 21. Juli gelten neue Fördervorgaben für Wärmepumpen. Verbraucherzentralen raten zu einer genauen Planung, um von optimalen Zuschüssen zu profitieren.

Mit den neuen Vorgaben zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab dem 21. Juli stehen Eigentümer von Heizungsanlagen vor entscheidenden Änderungen. Wer seine alte Heizungsanlage gegen eine moderne Wärmepumpe eintauschen möchte, sollte sich dringend mit den aktualisierten Förderbausteinen auseinandersetzen. Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass einige Zuschläge, wie der Effizienzbonus von fünf Prozent, entfallen werden, während der Klima-Geschwindigkeitsbonus schrittweise sinkt. Diese Veränderungen können erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die geplante Investition haben.
Für bereits laufende Projekte gibt es eine Übergangsregelung, die es Eigentümern ermöglicht, die vorherigen Konditionen unter bestimmten Voraussetzungen zu nutzen. Daher ist es ratsam, den aktuellen Stand der Planung zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Insbesondere die Antragstellung sollte vor Beginn der Baumaßnahmen erfolgen, um spätere Komplikationen zu vermeiden.
Die Grundförderung bleibt zwar bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch werden die förderfähigen Investitionskosten gesenkt. Das bedeutet, dass die tatsächliche Förderhöhe stark von den anwendbaren Boni abhängt. Zukünftig wird der Einkommensbonus gestaffelt, was eine differenzierte Berücksichtigung der finanziellen Situation der Antragsteller ermöglicht. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro können bis zu 40 Prozent Förderung erhalten, während Familien mit Kindern zusätzliche Boni in Anspruch nehmen können.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Klima-Geschwindigkeitsbonus, der bis 2028 schrittweise abgeschafft werden soll. Daher ist es essenziell, sich frühzeitig über die aktuellen Förderbestandteile zu informieren und diese in die Finanzierungsplanung einzubeziehen. Familien profitieren von höheren Förderstufen, da das zu versteuernde Einkommen bei mindestens einem minderjährigen Kind um 10.000 Euro gesenkt wird.
Bei der Finanzierungsplanung sollten Eigentümer auch die maximalen Fördersätze im Blick haben, die für Haushalte mit Kindern bei bis zu 80 Prozent liegen können. Langfristig gesehen führt der Einsatz einer Wärmepumpe zu einer Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und kann zudem Energiekosten sparen, insbesondere wenn eine Photovoltaikanlage in Kombination genutzt wird.
Zukünftig wird zudem ein Wertschöpfungs-Bonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen eingeführt, während die Grundförderung für Produkte aus Nicht-EU-Fertigung sinkt. Daher empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, auch die Herkunft des Systems bei der Planung zu berücksichtigen, um sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile zu maximieren.
mit dpa