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Finanzen

Leeres Paket nach Online-Bestellung? So reagieren Sie richtig!

Immer mehr Verbraucher erhalten leere Pakete nach Online-Bestellungen. Was zu tun ist und welche Rechte Sie haben, erfahren Sie hier.

RedaktionVerbraucher Meldungen
Auch wenn man erst nach der Annahme des Pakets merkt, dass es leer ist, gilt: Hat man keine Ware erhalten, haftet der Händler.
Auch wenn man erst nach der Annahme des Pakets merkt, dass es leer ist, gilt: Hat man keine Ware erhalten, haftet der Händler.

In der heutigen Zeit, in der Online-Shopping boomt, sind Vorfälle, bei denen Kunden leere Pakete erhalten, zunehmend besorgniserregend. Die Verbraucherzentrale Berlin warnt vor einer steigenden Anzahl dieser Fälle. Oft sind es Anzeichen wie ein ungewöhnlich leichtes Paket oder eine beschädigte Verpackung, die bereits auf ein Problem hinweisen sollten. In solchen Situationen ist es ratsam, das Paket sofort im Beisein von Zeugen zu öffnen und idealerweise den Vorgang zu dokumentieren.

Ein prägnantes Beispiel verdeutlicht die Problematik: Eine Frau hatte ihr Smartphone zur Reparatur an einen großen Onlinehändler geschickt. Als sie das leichtgewichtige Paket zurückerhielt, öffnete sie es gemeinsam mit dem Lieferboten und stellte fest, dass es leer war. Sie verweigerte die Annahme, und der Bote nahm das Paket sofort wieder mit. Daraufhin kontaktierte die Frau umgehend den Onlinehändler.

Es ist wichtig zu wissen, dass der Händler auch nach der Annahme des Pakets haftet, falls dieses leer ist. Er trägt die Beweislast und muss nachweisen, dass die Ware tatsächlich geliefert wurde. Simon Götze, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin, empfiehlt, in solchen Fällen eine schriftliche Mitteilung an den Händler zu senden. Idealerweise sollten Fotos des leeren Pakets angehängt werden, um die eigene Position zu untermauern.

Zudem ist es ratsam, dem Händler eine Frist von zwei Wochen zu setzen, um entweder eine Neulieferung oder eine Rückerstattung zu verlangen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann der Kunde rechtliche Schritte in Betracht ziehen, wofür der Händler die Kosten übernehmen muss.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Kunden sich nicht mit dem Versanddienstleister auseinandersetzen sollten. Der Onlinehändler ist in der Verantwortung, sich um die Klärung des Verlustes zu kümmern. Diese Regelung ist entscheidend, um Verzögerungen zu vermeiden. Im genannten Fall wartete die Kundin monatelang auf eine Lösung, weil der Verkäufer mit dem Versandunternehmen kommunizierte.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Verbraucher in solchen Situationen proaktiv handeln sollten, um ihre Rechte zu schützen. Rechtliche Unterstützung kann zudem in komplexeren Fällen sehr hilfreich sein.

mit dpa

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