Finanzen
Lebensnachweis für Rentner: Gefahr für die Auslandsrenten
Rund 500.000 Rentner müssen ihren Lebensnachweis erbringen, um Zahlungen zu sichern. Die Frist läuft bis Ende September. Was bedeutet das für Ruheständler im Ausland?

Rund 500.000 Rentnerinnen und Rentner haben bis Ende September die Verpflichtung, ihren jährlichen Lebensnachweis zu erbringen. Diese Maßnahme dient dazu, sicherzustellen, dass die Rente nicht an eine verstorbene Person ausgezahlt wird – ein Thema, das viele Ruheständler im Ausland betrifft. Die Bescheide werden in der Regel per Post verschickt, zusammen mit der Rentenanpassungsmitteilung. Wer keine Aufforderung erhält, muss keinen Nachweis erbringen, so der Rentenservice der Deutschen Post.
Die Betroffenen können den Nachweis entweder auf analogem oder digitalem Weg erbringen. Für den digitalen Prozess ist ein persönlicher QR-Code erforderlich, den die Rentner dem Schreiben entnehmen können. Eine ausführliche Anleitung steht auf der Webseite des Rentenservices zur Verfügung, wo auch Ersatzunterlagen beantragt werden können, falls die ursprünglichen Dokumente abhandengekommen sind.
Der analoge Nachweis hingegen ist oft aufwendig. Ruheständler müssen eine amtliche Stelle aufsuchen, um bestätigen zu lassen, dass sie noch leben. Dies kann durch Krankenkassen, Stadtverwaltungen oder auch Banken geschehen. Der Nachweis muss dann im Original an den Rentenservice gesendet werden.
Die Frist für den Nachweis endet am 25. September. Verpassen Betroffene diesen Termin, riskieren sie eine Einstellung der Rentenzahlungen ab Oktober. Ein nachträglicher Nachweis bis April des Folgejahres kann jedoch dazu führen, dass die ausstehenden Zahlungen nachgezahlt werden.
Interessanterweise sind nicht alle Ruheständler von dieser Pflicht betroffen. Während der Rentenservice 1,7 Millionen Renten ins Ausland überweist, müssen nur etwa 500.000 einen Nachweis erbringen. Dies liegt daran, dass mit vielen Ländern ein automatischer Datenaustausch besteht, der die Lebensbestätigung überflüssig macht. Zu diesen Ländern gehören unter anderem Australien, Frankreich und das Vereinigte Königreich. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere für Ruheständler, die 95 oder 100 Jahre alt werden. Für sie wird der Nachweis rund um die jeweiligen Stichtage zur Pflicht, und ab dem 100. Geburtstag muss dieser sogar jährlich erbracht werden.
Diese Regelung wirft Fragen auf: Ist der Aufwand für den analogen Nachweis gerechtfertigt? Wie können wir sicherstellen, dass ältere Menschen die Anforderungen verstehen und rechtzeitig handeln können? Die Verantwortung liegt nicht nur bei den Rentnern, sondern auch bei den Institutionen, die diese Nachweise verwalten. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Regelung auf die Rentner im Ausland auswirken wird und ob möglicherweise Anpassungen nötig sind, um den Prozess zu erleichtern.
mit dpa