Recht
Krankenkassen: Wegfall der Informationspflicht birgt Risiken für Versicherte
Mit dem Wegfall der Informationspflicht über Beitragserhöhungen stehen gesetzlich Versicherte vor neuen Herausforderungen. Ein rechtzeitiger Wechsel wird komplizierter.

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland unterliegt strengen Regelungen, doch die Entscheidung über den individuellen Zusatzbeitrag liegt im Ermessen der Krankenkassen. Während dieser Beitrag in diesem Jahr durchschnittlich bei 2,9 Prozent liegt, können die einzelnen Kassen ihn mehrmals jährlich anpassen. Eine bislang etablierte Informationspflicht, die es den Versicherungen vorschrieb, ihre Mitglieder über bevorstehende Änderungen schriftlich zu informieren, wurde jedoch Ende Juli abgeschafft. Dies bedeutet, dass Versicherte nun selbst aktiv werden müssen, um über mögliche Erhöhungen ihrer Zusatzbeiträge informiert zu bleiben.
Die Verbraucherzentrale NRW warnt, dass der Wegfall dieser Informationspflicht für viele Verbraucher nachteilig sein kann. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte zwar ein Sonderkündigungsrecht, doch müssen sie dieses bis zum Ende des Monats ausüben, in dem der neue Beitrag fällig wird. Wer die Erhöhung nicht rechtzeitig bemerkt, verliert dieses Recht und bleibt an die alte Kasse gebunden.
Trotz dieser Herausforderungen gibt es Möglichkeiten, den Anbieter zu wechseln. Nach Ablauf der regulären Bindungsfrist von zwölf Monaten kann ein Wechsel mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende vollzogen werden. Zudem ist ein sofortiger Wechsel bei einem Arbeitgeberwechsel möglich. Dies gibt Versicherten die Chance, auf bessere Angebote zu reagieren, auch wenn es anfangs komplizierter wird.
Um über Änderungen informiert zu bleiben, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, regelmäßig die Internetseite der eigenen Krankenkasse, die dazugehörige App oder auch die Mitgliederzeitschrift zu konsultieren. Auch die monatliche Gehaltsabrechnung kann Hinweise auf Änderungen geben.
Dennoch sollten Versicherte bei einem möglichen Wechsel nicht nur auf den Zusatzbeitrag achten. Die Qualität der Leistungen, Bonusprogramme und der allgemeine Service sind entscheidende Kriterien, die ebenfalls in die Entscheidung einfließen sollten. Ein niedriger Zusatzbeitrag allein ist kein ausreichendes Kriterium für einen Anbieterwechsel.
In Anbetracht der neuen Regelungen ist es für Versicherte wichtiger denn je, informiert und proaktiv zu handeln. Die Verantwortung für die eigene Gesundheitsversorgung liegt zunehmend in den Händen der Versicherten selbst.
mit dpa