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Wohnen

Kleinere Wohnflächen als vertraglich vereinbart? Ihre Rechte als Mieter

Was tun, wenn die Wohnfläche kleiner ist als im Mietvertrag angegeben? Hier erfahren Mieterinnen und Mieter, welche Rechte sie haben und wie sie handeln können.

RedaktionVerbraucher Meldungen
Sachverständige hinzuziehen: Eine professionelle Vermessung der Wohnung schafft Klarheit und dient als Grundlage für Verhandlungen mit dem Vermieter.
Sachverständige hinzuziehen: Eine professionelle Vermessung der Wohnung schafft Klarheit und dient als Grundlage für Verhandlungen mit dem Vermieter.

Die Suche nach der perfekten Wohnung kann sich oft als aufregendes Abenteuer gestalten. Doch was passiert, wenn die Realität nicht mit den Erwartungen übereinstimmt? Wenn die angegebene Wohnfläche im Mietvertrag nicht der tatsächlichen Größe der Wohnung entspricht, stehen Mieterinnen und Mieter vor einem Dilemma, das nicht nur Nerven, sondern auch Geld kosten kann.

Abweichungen zwischen der im Vertrag festgelegten Wohnfläche und der tatsächlichen Größe sind keine Seltenheit. Diese Diskrepanz kann für Mieter erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Laut dem Bundesgerichtshof liegt ein Mietmangel vor, wenn die tatsächliche Wohnfläche mehr als zehn Prozent kleiner ist als im Vertrag angegeben. In diesem Fall haben Mieter das Recht, die Miete entsprechend zu mindern.

Es ist wichtig zu wissen, dass dies unabhängig davon gilt, ob die Wohnung durch die Abweichung tatsächlich weniger nutzbar ist. Wenn die Abweichung jedoch unter zehn Prozent liegt, müssen Mieter zusätzlich nachweisen, dass die Nutzung der Wohnung eingeschränkt ist, um Ansprüche auf Mietminderung geltend zu machen.

Für betroffene Mieter empfiehlt es sich, systematisch vorzugehen. Zunächst sollte die Wohnung von einem Fachmann vermessen werden, um die genaue Fläche festzustellen. Im nächsten Schritt ist es ratsam, den Vermieter über die Abweichung zu informieren und darauf hinzuweisen, dass die überhöhte Miete vorläufig unter Vorbehalt gezahlt wird. Sollte keine Einigung erzielt werden, bleibt der Gang vor Gericht, um die Mietminderung durchzusetzen. Zudem haben Mieter das Recht, die zu viel gezahlte Miete innerhalb von drei Jahren rückwirkend zurückzufordern.

Die Auseinandersetzung um die Wohnfläche ist oft ein leidiges Thema, doch Mieter sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und diese aktiv einfordern. Es ist ratsam, sich im Vorfeld gut zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

mit dpa

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