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Finanzen

KI im Steuerrecht: Ein enttäuschendes Experiment

Ein Test zeigt, dass Künstliche Intelligenz bei komplexen Steuerfragen versagt. Experten raten zur Vorsicht bei der Nutzung von KI für Steuererklärungen.

RedaktionVerbraucher Meldungen
Bei Problemen die KI fragen? Was mitunter sinnvoll sein kann, ist bei steuerlichen Sachverhalten eher eingeschränkt zu empfehlen.
Bei Problemen die KI fragen? Was mitunter sinnvoll sein kann, ist bei steuerlichen Sachverhalten eher eingeschränkt zu empfehlen.

In einer aufschlussreichen Untersuchung hat Prof. Claus Koss von der OTH Regensburg die Leistungsfähigkeit von Künstlicher Intelligenz (KI) im Bereich Steuern auf die Probe gestellt. Er ließ einen frei verfügbaren Chatbot eine Klausur in Bilanzierung und Steuerrecht bearbeiten. Das Resultat war alles andere als überzeugend.

Der Chatbot benötigte für die Bearbeitung der Klausur mindestens zwei Stunden, was eine halbe Stunde länger war als die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Studierenden. Koss musste zudem häufig nachhaken, um präzise Antworten von der Maschine zu erhalten.

Positiv hervorzuheben ist, dass der Chatbot in der Lage war, Standardfragen und gängige Fangfragen anständig zu beantworten. Doch sobald es an die ganzheitliche Beurteilung komplexer Steuerfälle ging, offenbarte sich das wahre Limit der Technologie. Ohne gezielte Nachfragen gelang es dem Professor nicht, zu einer sachgerechten Lösung zu kommen, und ohne diese Nachfragen wären die Ergebnisse schlichtweg fehlerhaft gewesen.

Koss ist überzeugt, dass die Resultate seines Tests auch auf die reale Welt übertragbar sind. Verbraucher, die ihre Steuererklärung anfertigen, sollten sich daher nicht blind auf KI-gestützte Systeme verlassen. Wer nicht über fundierte Steuerkenntnisse verfügt, sollte unbedingt zusätzliche Informationsquellen konsultieren oder einen Fachmann hinzuziehen. Die Ergebnisse dieses Tests verdeutlichen, dass trotz der beeindruckenden Fortschritte in der KI-Technologie menschliches Fachwissen unverzichtbar bleibt.

mit dpa

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