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Finanzen

Häusliche Pflege: Ein Schlüssel zu höheren Rentenansprüchen

Viele Pflegepersonen in Deutschland wissen nicht, dass sie durch die häusliche Pflege Rentenpunkte sammeln können. Dies könnte ihre finanzielle Sicherheit im Alter erhöhen.

RedaktionVerbraucher Meldungen
Die Pflegekasse zahlt unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für ehrenamtlich Pflegende, wenn sie eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig betreuen.
Die Pflegekasse zahlt unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für ehrenamtlich Pflegende, wenn sie eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig betreuen.

In Deutschland sind etwa 5,7 Millionen Menschen auf Pflege angewiesen, und ein überwältigender Großteil von ihnen (86 Prozent) erhält diese Unterstützung von Angehörigen. Die emotionale Verbundenheit und die finanziellen Überlegungen sind oft ausschlaggebend dafür, dass Familienmitglieder die Pflege übernehmen. Doch während sie sich um ihre Liebsten kümmern, machen viele Pflegepersonen oft beruflich einen Rückschritt oder hören sogar ganz auf zu arbeiten. Dies hat nicht nur unmittelbare finanzielle Folgen, sondern wirkt sich auch negativ auf ihre Rentenansprüche aus.

Weniger bekannt ist, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) darauf hinweist, dass pflegende Angehörige unter bestimmten Bedingungen Rentenpunkte sammeln können. Dies gilt insbesondere für die häusliche, ehrenamtliche Pflege von Personen mit mindestens Pflegegrad 2. Hierbei ist die Pflegekasse des Pflegebedürftigen verpflichtet, Rentenbeiträge für die Pflegeperson zu zahlen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine der Hauptvoraussetzungen ist, dass die Pflege mindestens zehn Wochenstunden umfasst und auf mindestens zwei Wochentage verteilt wird. Wenn die Pflegeperson nebenbei arbeitet, darf dieser Job nicht mehr als 30 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen. Die Verantwortung für die Prüfung dieser Bedingungen liegt bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen.

Die Rentenbeiträge für Pflegepersonen können im Jahr 2026 zwischen 139,04 und 735,63 Euro liegen, abhängig von der erbrachten Leistung und dem Pflegegrad. Diese Werte entsprechen den Beiträgen, die Versicherte auch mit einem Monatslohn zwischen 747,50 und 3.955,00 Euro erzielen würden. Ein ganzes Jahr Pflege kann somit den späteren Rentenanspruch um Beträge zwischen 7,04 und 37,27 Euro erhöhen.

Für pflegende Angehörige ist es entscheidend, sich über diese Möglichkeit zu informieren. Die DRV bietet in ihrer Broschüre „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“ detaillierte Informationen an. Diese kann bequem online heruntergeladen oder als gedrucktes Exemplar bestellt werden, um das eigene Wissen über Rentenansprüche zu erweitern und die finanzielle Sicherheit im Alter zu verbessern.

mit dpa

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