Verifiziert. Unabhängig. Täglich aktuell.
Zurück zur Übersicht

Finanzen

Großeltern als helfende Hände: Steuervorteile nutzen

Viele Familien setzen in den Ferien auf die Unterstützung der Großeltern. Diese Regelung bietet nicht nur praktische Hilfe, sondern auch steuerliche Vorteile.

RedaktionVerbraucher Meldungen
Ferienzeit: Wenn die Großeltern bei der Kinderbetreuung einspringen, können die Kosten dafür in vielen Fällen von der Steuer abgesetzt werden.
Ferienzeit: Wenn die Großeltern bei der Kinderbetreuung einspringen, können die Kosten dafür in vielen Fällen von der Steuer abgesetzt werden.

In den Ferien greifen viele Eltern auf die Unterstützung ihrer Großeltern zurück, wenn die regulären Kinderbetreuungseinrichtungen schließen oder ihren Service einschränken. Diese familiäre Hilfe ist nicht nur von unschätzbarem Wert, sondern kann auch steuerliche Vorteile mit sich bringen. Jana Bauer, Geschäftsführerin des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL), erklärt, dass Betreuungskosten für Kinder bis zum 14. Geburtstag grundsätzlich zu 80 Prozent als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar sind, selbst wenn die Großeltern das Betreuungsangebot unentgeltlich anbieten.

Eine wichtige Voraussetzung für den steuerlichen Abzug ist, dass für die Betreuung eine Rechnung, ein Beitragsbescheid oder ein schriftlicher Vertrag vorliegt und die Bezahlung nicht in bar erfolgt. Oftmals übernehmen Großeltern die Betreuung gerne, und es ist nicht unüblich, dass sie für die Anfahrt einen Fahrtkostenersatz erhalten. Dieser kann ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden, wenn eine entsprechende Vereinbarung getroffen wird.

Eltern sollten darauf achten, alle Belege sorgfältig aufzubewahren. Fahrtkosten, die durch die Großeltern entstehen, können die Steuerlast der Eltern erheblich senken. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Wenn Oma 160 Mal im Jahr ihren Enkel abholt, kann sich die Erstattung auf bis zu 1.440 Euro belaufen, was einen Sonderausgabenabzug von 1.152 Euro für die Eltern zur Folge hat.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen Entlohnungsvertrag mit den Großeltern abzuschließen, um die Kosten für die Betreuung steuerlich abzusetzen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Großeltern nicht im selben Haushalt leben dürfen wie die zu betreuenden Kinder. Auch Fahrtkosten, die durch das Bringen oder Abholen des Kindes zu den Großeltern entstehen, können nicht abgesetzt werden.

Insgesamt entsteht durch eine klare Regelung zur Fahrtkostenvergütung eine Win-win-Situation: Eltern reduzieren ihre Steuerlast, während Großeltern ihre Aufwendungen erstattet bekommen. Und ganz nebenbei freuen sich die Kinder oft über die Zeit mit ihren Großeltern – ein echtes Triple Win für alle Beteiligten.

mit dpa

GroßelternKinderbetreuungSteuerersparnisFahrtkostenSonderausgabenFerienbetreuung