Verifiziert. Unabhängig. Täglich aktuell.
Zurück zur Übersicht

Finanzen

Ehevertrag: Warum er mehr als nur eine Vorsichtsmaßnahme ist

Ein Ehevertrag ist nicht nur für wohlhabende Paare sinnvoll. Er schützt vor finanziellen Überraschungen und sorgt für klare Verhältnisse im Falle einer Scheidung.

RedaktionVerbraucher Meldungen
Wer will schon vor der Trauung an eine mögliche Trennung denken? Ist ein Ehevertrag gewünscht, lässt sich das nicht vermeiden.
Wer will schon vor der Trauung an eine mögliche Trennung denken? Ist ein Ehevertrag gewünscht, lässt sich das nicht vermeiden.

Der Tag der Hochzeit gilt oft als der schönste im Leben eines Paares. Doch während die Feierlichkeiten im Vordergrund stehen, wird der rechtliche Status durch die Ehe erheblich verändert. Diese Veränderungen haben nicht nur emotionale, sondern auch weitreichende finanzielle Konsequenzen. Trotz dieser Tatsache schließen nur rund zehn Prozent der Paare einen Ehevertrag ab. Verständlich, denn wie viele Menschen möchten schon vor dem 'Ja-Wort' an eine mögliche Trennung denken? Dennoch ist es klug, sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen, da ein gut durchdachter Ehevertrag viele Vorteile bieten kann.

Ein Ehevertrag ist besonders empfehlenswert für Paare, die mit den gesetzlichen Regelungen zur Zugewinngemeinschaft unzufrieden sind. Diese Regelung besagt, dass das während der Ehe erworbene Vermögen im Falle einer Scheidung hälftig geteilt wird. Während dies fair klingt, kann es bei unterschiedlich hohen Einkommen oder bei selbstständigen Partnern schnell zu Ungerechtigkeiten führen. Die Rechtsexpertin Britta Beate Schön weist darauf hin, dass vor allem Selbstständige in Betracht ziehen sollten, ihre Firma im Ehevertrag zu schützen. Auch bei Immobilienbesitz oder einer stark unterschiedlichen finanziellen Situation kann ein Ehevertrag sinnvoll sein.

Darüber hinaus ist ein Ehevertrag eine gute Möglichkeit, individuelle Lebensumstände zu berücksichtigen. Sophie Godt-Nordhues von der Bundesnotarkammer hebt hervor, dass ein Vertrag besonders wichtig ist, wenn die Vermögensverhältnisse vom Durchschnitt abweichen. Zudem kann er dazu beitragen, bestimmte Rechte zu stärken, etwa bei Unterhaltsansprüchen nach der Geburt eines Kindes.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen ein Ehevertrag nicht notwendig ist. So haften Partner im gesetzlichen Güterstand nur für die Schulden des anderen, wenn sie diese gemeinsam unterschrieben haben. Ein Ehevertrag würde hier keine Verbesserung schaffen, erklärt die Fachanwältin Cornelia Maetschke-Biersack. Zudem sind geerbte Vermögenswerte nicht Teil des Zugewinnausgleichs, es kann jedoch zu einer Wertsteigerung kommen, die bei einer Scheidung ausgeglichen werden muss.

Ein typischer Ehevertrag regelt den Zugewinnausgleich, wobei Paare zwischen einer Gütergemeinschaft und einer Gütertrennung wählen können. Während die Gütergemeinschaft die Teilung von Erbschaften und Vorvermögen einschließt, entscheiden sich die meisten Paare für die Gütertrennung, um finanziell unabhängig zu bleiben.

Die Erstellung eines Ehevertrags ist nur durch einen Notar oder eine Notarin rechtlich bindend. Vor der Beurkundung findet ein ausführliches Beratungsgespräch statt, in dem die persönliche und wirtschaftliche Situation der Partner besprochen wird. Der Notar muss dabei neutral bleiben und sicherstellen, dass beide Parteien die Konsequenzen des Vertrags verstehen. In komplexeren Fällen kann es sinnvoll sein, auch einen Anwalt hinzuzuziehen.

Die Kosten für einen Ehevertrag variieren je nach Vermögen und Umfang der Beratung. Generell gilt: Je höher das Vermögen, desto teurer wird es. Ein einfacher Vertrag könnte bei einem gemeinsamen Vermögen von 50.000 Euro etwa 500 Euro kosten, während zusätzliche anwaltliche Gebühren bis zu 2.500 Euro betragen können. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen, um unangenehme finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

mit dpa

Ehevertragfinanzielle SicherheitZugewinngemeinschaftScheidungUnterhaltsansprüche