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Finanzen

Ehe und Finanzen: Steuerliche Vorzüge und Fallstricke im Blick

Die Ehe bringt nicht nur romantische Verpflichtungen, sondern auch steuerliche Vorteile. Doch nicht alle Paare profitieren gleich. Hier sind die wichtigsten Aspekte.

RedaktionVerbraucher Meldungen
Nur aus steuerlichen Gründen geheiratet? Manchmal wird das Paaren jedenfalls unterstellt. Dabei lohnt sich die Ehe aus finanzieller Sicht gar nicht immer.
Nur aus steuerlichen Gründen geheiratet? Manchmal wird das Paaren jedenfalls unterstellt. Dabei lohnt sich die Ehe aus finanzieller Sicht gar nicht immer.

Die Entscheidung zur Ehe ist oft von tiefen Gefühlen geprägt, doch die finanziellen Aspekte sollten nicht vernachlässigt werden. Steuerliche Vorteile können verheirateten Paaren erhebliche Einsparungen bringen, allerdings sind diese nicht für jedes Paar gleichwertig. Es gibt einige zentrale Punkte, die Paare vor dem großen Schritt bedenken sollten.

Einer der Hauptvorteile der Ehe ist das Ehegattensplitting, das insbesondere bei großen Gehaltsunterschieden zwischen den Partnern zur Geltung kommt. Das Finanzamt behandelt Ehepaare in der Regel gemeinsam, was zu einer geringeren Steuerlast führen kann. Steuerberaterin Alison Siefert erklärt, dass der größte Steuervorteil entsteht, wenn nur ein Partner ein Einkommen erzielt. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro könnte der Steuervorteil abhängig vom Gehaltsunterschied bis zu 5.800 Euro betragen.

Doch nicht immer ist das Ehegattensplitting vorteilhaft. In bestimmten Situationen, etwa wenn ein Partner Lohnersatzleistungen bezieht, kann die getrennte Veranlagung die bessere Wahl sein. Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass solche Zahlungen zwar steuerfrei sind, jedoch den Steuersatz für das andere Einkommen erhöhen können, was in vielen Fällen zu Nachzahlungen führt. Hier sollte man die Optionen genau abwägen.

Ein weiterer Aspekt, der bei der Eheschließung oft übersehen wird, sind die Erbschafts- und Schenkungssteuern. Ehepaare genießen hier erhebliche Freibeträge. Während unverheiratete Partner nur 20.000 Euro steuerfrei vererben können, steigt der Freibetrag für Ehepaare auf herausragende 500.000 Euro. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Erbt ein Partner das gemeinsame Haus im Wert von 600.000 Euro, kann er es steuerfrei behalten, wenn er dort mindestens zehn Jahre bleibt.

Im Bereich der Kapitalerträge profitieren Ehepaare ebenfalls: Während Einzelpersonen einen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro haben, verdoppelt sich dieser Betrag für Verheiratete. Somit können Paare, selbst wenn nur ein Partner Kapitaleinkünfte erzielt, den vollen Betrag von 2.000 Euro nutzen.

Die Wahl der Steuerklasse stellt für viele Paare eine Herausforderung dar. Zwar können Ehepaare zwischen verschiedenen Kombinationen wählen, doch die tatsächliche Steuerlast bleibt am Jahresende gleich. Unterschiedliche Kombinationen können zu unerwarteten Nachzahlungen oder Erstattungen führen, insbesondere wenn sie nicht auf die Einkommensverhältnisse abgestimmt sind.

Ein wichtiger Punkt sind die steuerlichen Risiken, die mit einer Ehe einhergehen. Die gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass beide Partner für die Steuerschulden gemeinsam verantwortlich sind. Das kann im Zweifelsfall zu unerwünschten finanziellen Belastungen führen. Um dem entgegenzuwirken, sollten Paare die Aufteilung der Steuerschuld beantragen.

Letztlich ist es wichtig zu beachten, dass steuerliche Vorteile nur für standesamtliche Ehen gelten. Die kirchliche Trauung hat hier keine Auswirkungen auf die Steuerlast. Allerdings profitieren Paare, die am 31. Dezember heiraten, ebenfalls für das gesamte Jahr von den Steuervorteilen. Eine sorgfältige Planung und Beratung können helfen, die finanziellen Aspekte der Ehe optimal zu nutzen.

mit dpa

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