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Finanzen

E-Auto-Förderung: Steuererklärung als neue Hürde für Antragsteller

Die neue E-Auto-Förderung der Bundesregierung stellt Antragsteller vor unerwartete Herausforderungen. Steuerbescheide werden zur Pflicht, was viele Bürger in Zugzwang bringt.

RedaktionVerbraucher Meldungen
E-Auto-Förderung klingt gut – aber ohne Steuerbescheid wird’s schwierig: Für den Antrag sind die letzten zwei Einkommensteuerbescheide nötig.
E-Auto-Förderung klingt gut – aber ohne Steuerbescheid wird’s schwierig: Für den Antrag sind die letzten zwei Einkommensteuerbescheide nötig.

Am 19. Mai wurde das neue Portal für die staatliche E-Auto-Förderung eröffnet. Die Bundesregierung hat damit einen lang ersehnten Schritt in die digitale Zukunft gemacht. Doch während die Möglichkeit, Anträge online zu stellen, viele erfreut, bringt das neue Verfahren auch einige Stolpersteine mit sich.

Die Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist nicht nur der Kaufvertrag und die Fahrzeugpapiere. Antragsteller sind nun auch verpflichtet, ihre beiden letzten Einkommensteuerbescheide vorzulegen. Das ist besonders problematisch, da viele Arbeitnehmer, vor allem Ledige mit lohnsteuerpflichtigem Einkommen, bislang gar keine Steuererklärung abgegeben haben. Diese Gruppe könnte nun vor einer unerwarteten Herausforderung stehen.

Die Höhe der Förderung, die bis zu 6.000 Euro betragen kann, ist von verschiedenen Faktoren abhängig: dem Fahrzeugtyp sowie dem Haushaltseinkommen und der Familiengröße. Das entscheidende Kriterium für die Anspruchsberechtigung ist das „zu versteuernde Einkommen“, das jedoch erst mit dem Einkommensteuerbescheid festgelegt wird. Das bedeutet: Kein Bescheid, kein Nachweis und somit auch keine Förderung.

Für viele wird es zur neuen Hürde, dass sie möglicherweise rückwirkend Steuererklärungen einreichen müssen, um überhaupt einen Antrag auf die E-Auto-Prämie zu stellen. Die freiwillige Abgabe von Steuererklärungen ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich, aber nicht jeder ist damit vertraut.

Rechtlich gesehen wird niemand automatisch verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, nur weil er die Förderung beantragen möchte. Praktisch jedoch wird der Zugang zur Förderung an einen Nachweis gebunden, den viele nicht haben. Dies könnte zu einem ungewollten Druck führen, insbesondere für Rentner, Studenten oder Geringverdiener, die bisher wenig mit dem Finanzamt zu tun hatten.

Ein weiterer Aspekt, der nicht unerwähnt bleiben sollte, ist der technische Aufwand für die Antragstellung. Eine digitale Identität ist erforderlich, sei es durch die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder ein Elster-Zertifikat. Dies wird für viele Bürger eine erste Begegnung mit digitalen Verwaltungsverfahren sein, was zusätzliche Hürden schafft.

Die Bundesregierung hat bereits erkannt, dass es für Antragsteller ohne Steuerbescheid alternative Lösungen geben muss. Denkbar wären Nachweise wie Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenmitteilungen. Konkrete Regelungen sind jedoch noch nicht in Sicht. Die E-Auto-Förderung könnte sich also als ein zweischneidiges Schwert erweisen, das nicht nur Anreize setzt, sondern auch neue Anforderungen aufstellt, die viele vor Herausforderungen stellen könnten.

mit dpa

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