Verifiziert. Unabhängig. Täglich aktuell.
Zurück zur Übersicht

Finanzen

Blutspenden und Steuern: Was Sie wissen sollten

Blutspender können je nach Art der Spende unterschiedliche Aufwandsentschädigungen erhalten. Aber Achtung: Ab einer bestimmten Summe sind Steuern fällig.

RedaktionVerbraucher Meldungen
Blut spenden, Geld bekommen – und Steuern zahlen? Bis zu 256 Euro pro Jahr sind steuerfrei – doch diese Freigrenze schließt auch andere Tätigkeiten ein.
Blut spenden, Geld bekommen – und Steuern zahlen? Bis zu 256 Euro pro Jahr sind steuerfrei – doch diese Freigrenze schließt auch andere Tätigkeiten ein.

Das Thema Blutspenden ist nicht nur eine Frage der Nächstenliebe, sondern auch eine finanzielle Angelegenheit. Wer Blut spendet, kann je nach Art der Spende unterschiedlich hohe Aufwandsentschädigungen erhalten. Der Blutspendedienst legt fest, dass Spender im Schnitt 25 Euro für eine Vollblutspende und bis zu 50 Euro für eine Thrombozytenspende erhalten. Diese Zahlungen sollen den Zeitaufwand und die Fahrtkosten abdecken – und das bleibt steuerfrei, solange die jährliche Freigrenze von 256 Euro nicht überschritten wird.

In der Praxis kann es jedoch schnell kompliziert werden. Männer dürfen maximal sechsmal und Frauen viermal im Jahr Vollblut spenden. Bei Plasma- und Thrombozytenspenden hingegen sind die Grenzen viel großzügiger: bis zu 60 und 26 Spenden pro Jahr sind möglich. Hierdurch kann sich die Summe der Aufwandsentschädigungen leicht über die Freigrenze hinaus summieren.

Ein entscheidender Punkt ist, dass die Freigrenze nicht nur für Blutspenden gilt, sondern auch für andere gelegentliche Einkünfte. Das bedeutet, dass auch Honorare für Probandentätigkeiten oder Auftritte als Amateurmusiker in diese Berechnung einfließen. Ein Beispiel: Wer sechs Mal 25 Euro fürs Blutspenden erhält und zusätzlich 150 Euro aus anderen Aktivitäten verdient, hat ein Gesamteinkommen von 300 Euro – und muss dieses komplett versteuern, nicht nur den Betrag über der Freigrenze.

Ein hilfreicher Tipp der Steuerexperten: Wenn die Freigrenze überschritten wird, können Sie in Ihrer Steuererklärung die damit verbundenen Kosten ansetzen. Allerdings gilt dies nicht für Blutspenden, da die Fahrtkosten bereits durch die Entschädigung abgedeckt sind. Für andere Tätigkeiten, wie z.B. Auftritte, können Sie jedoch die Kosten steuerlich geltend machen. Hierbei ist es wichtig, die unterschiedlichen Arten von Einkünften im Auge zu behalten, um unangenehme Überraschungen bei der Steuererklärung zu vermeiden.

mit dpa

BlutspendenSteuernAufwandsentschädigungFreigrenzesteuerliche Regelungen