Finanzen
BGH-Urteil: Riester-Bausparer können Geld zurückfordern
Ein wegweisendes Urteil des BGH ermöglicht Riester-Bausparern, jahrelang gezahlte Entgelte zurückzufordern. Prüfen Sie Ihre Verträge jetzt!

Kunden von Riester-Bausparverträgen dürfen sich freuen: Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) könnte ihnen dazu verhelfen, jahrelang gezahlte Jahresentgelte zurückzubekommen. Der XI. Zivilsenat in Karlsruhe hat Klauseln für unwirksam erklärt, die diese Entgelte festlegten, da sie Kunden unangemessen benachteiligen.
Das Gericht betonte, dass solche Gebühren für Dienstleistungen erhoben werden, die überwiegend im Interesse der Banken liegen. Verbraucherexperte David Bode vom Verbraucherzentrale Bundesverband sieht in diesem Urteil eine klare Chance für die betroffenen Sparer: „Verbraucher könnten Gebühren rückwirkend für mindestens die letzten drei Jahre zurückfordern.“ Dies gilt auch für andere Bausparverträge, die ähnliche Klauseln enthalten.
Im konkreten Fall hatte die beklagte Bank bis Anfang 2022 ein Jahresentgelt von 15 Euro pro Bausparvertrag festgelegt, das später auf 24 Euro für Neuverträge erhöht wurde. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen diese Regelungen geklagt, wobei Vorinstanzen in Hessen zunächst nicht zustimmten. Der BGH entschied jedoch zugunsten des Verbraucherverbandes und stellte klar, dass die Klauseln nicht rechtmäßig sind.
Trotz des positiven Urteils bleibt unklar, wie viele Riester-Bausparer tatsächlich betroffen sind. Die LBS Hessen-Thüringen hatte argumentiert, dass die strittigen Klauseln Teil der offiziellen Zertifizierung ihrer Riester-Produkte waren und die Bedingungen transparent dargelegt wurden. Dennoch stellt sich die Frage, ob Banken ihre Kundinnen und Kunden ausreichend über diese Gebühren informiert haben.
Dieses Urteil könnte nicht nur für die betroffenen Sparer von Bedeutung sein, sondern auch für die gesamte Branche. Es wirft ein Licht auf die Praktiken von Banken und könnte dazu führen, dass mehr Verbraucher ihre Verträge prüfen und möglicherweise rechtliche Schritte einleiten. Es bleibt abzuwarten, wie die Banken auf diesen richtungsweisenden Entscheid reagieren werden und ob weitere Klagen folgen werden.
mit dpa